Infoabend Behindertentestament am 11. Juni 2026
Stirbt ein Elternteil ohne geregeltes Testament, werden die Kinder zu gesetzlichen Erben. Das gilt auch für Kinder mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen. Die Konsequenz: Ein Erbe mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden. Die Lösung: Ein sogenanntes Behindertentestament. Wird das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff von Sozialbehörden auf das ererbte Vermögen. Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung zusätzlich zu den staatlichen Sozialleistungen Zuwendungen aus dem Nachlass.
Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht in Mannheim, informiert am 11. Juni ab 18 Uhr im Bruchsaler Fuchsloch über die notwendigen Inhalte eines Behindertentestaments, das die Belange sämtlicher Familienangehörigen berücksichtigt und zu einem optimalen Ergebnis für Erben mit Behinderung führt.
11. Juni 2026
18 Uhr
Im Fuchsloch 5
76646 Bruchsal
Anmeldung an:
Bärbel Maier
0170 213 9598
baerbel.maier@lebenshilfe-bruchsal.de
Nach dem Vortrag werden am 16. und 17. Juni kostenlose Erstberatungen angeboten.
Diese finden hier statt:
Offenen Hilfen
Werner-von-Siemens-Straße 2-6
Gebäude 5108
76646 Bruchsal
Einen Flyer mit allen Informationen gibt es hier zum Download.