Neues Infektionsschutzgesetz: diskriminierend und unverhältnismäßig

Ab 1. Oktober 2022 gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Wir als Verein sind fassungslos: Die Regelungen sind eine schallende Ohrfeige für Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuenden. Für die Eingliederungshilfe gilt demnach nämlich bis zum 7. April 2023 Folgendes:

  1. Mitarbeitende, Bewohnende, Personal und Besuchende müssen gleichermaßen eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen gelten nur beim Essen und wenn sich die Bewohnenden alleine in ihren Zimmern aufhalten.
  2. Das Personal muss mindestens drei Mal pro Kalenderwoche einen negativen Testnachweis vorlegen.
  3. Darüber hinaus dürfen Besuchende die Lebenshilfe nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses betreten. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein und muss entweder vor Ort unter Aufsicht der Einrichtung oder von einer zugelassenen Teststelle vorgenommen worden sein. Einzige Ausnahme bilden Besuche von Menschen wie Handwerkern oder Postboten, die keinen Kontakt zu Menschen mit Behinderungen haben.

Während der Rest der Bevölkerung in Deutschland wieder weitgehend normal lebt, gelten für die Eingliederungshilfe strengere Regelungen als zu Beginn der Pandemie. Das widerspricht in höchstem Maß unserem Menschenbild – von der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes ganz zu schweigen.

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