Aktuelles

Arbeitskleidungs-Spende in Bretten
Armin Knab, Betriebsstättenleiter in Bretten (im Bild links), nahm am Mittwoch neue Arbeitskleidung für die Mitarbeitenden der Lebenshilfe in Empfang. Stefan Kuhn, Geschäftsführer von „Sommer und Strassburger“ mit Sitz in Gölshausen überreichte sie ihm in 50 Taschen. „Sommer und Strassburger“ ist auf die Entwicklung und den Bau von Komponenten und Edelstahlanlagen für die Branchen Pharma, Lebensmittel, Chemie und Wasser spezialisiert und nutzt die Arbeitskleidung im Unternehmen selbst.
Masken- und Testpflicht für Betriebsstätten entfällt
Gestern erreichte uns folgende Nachricht: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legen Infektionsschutzgesetz (IfSG) folgendermaßen aus: „Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX fallen nicht unter die in § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IfSG aufgeführten voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen.
Damit entfällt in diesen Bereichen die seit 1. Oktober 2022 gültige Masken- und Testpflicht. Gültig ist ab sofort wieder die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) und damit unser eigenes betriebliches Hygiene-Konzept.
Wir freuen uns, dass unsere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, zusammen mit den vielen anderen Protesten, in relativ kurzer Zeit zum Erfolg führten.
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Unsere FSJler: Fakten und eine Bitte
29 Freiwilligendienstleistende arbeiten zurzeit bei der Lebenshilfe. Die meisten haben im September und Oktober begonnen. „Zur Orientierung“, „zur Überbrückung“ oder „um den sozialen Bereich besser kennenzulernen“: Das hat die Mehrzahl der jungen Menschen angegeben, als sie gefragt wurden, warum sie sich für ein FSJ hier entschieden haben.
Der überwiegende Teil der FSJler kommt aus der Region. Es gibt aber auch einige, die direkt aus dem Ausland zu uns kommen. Sie haben teilweise erst ein Au-pair-Jahr in Deutschland gemacht und sich anschließend für einen Freiwilligendienst entschieden. Diese Freiwilligen wohnen in WGs in Bruchsal, Graben-Neudorf oder Bretten.
Die Arbeitsplätze der jungen Menschen sind über alle Standorte der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten verteilt: Werkstätten in Bretten, Gölshausen und Bruchsal (Im Fuchsloch sowie Moltkestraße), Förder- und Betreuungsbereiche Bretten, Gölshausen und Graben-Neudorf, Wohnheime Bretten, Bruchsal und Graben-Neudorf, Berufsbildungsbereich Bruchsal.
Nur in der Werkstatt in Graben-Neudorf gibt es in diesem Jahr leider (noch) keine FSJler und auch an anderen Standorten sind noch Stellen frei. Insofern: Wenn Sie jemanden kennen, der Interesse an einem FSJ haben könnte, weisen Sie ihn gerne auf freie Stellen bei der Lebenshilfe hin. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Auskünfte erteilt Laura Kunzmann unter Tel.: 07251 715-272 oder laura.kunzmann@lebenshilfe-bruchsal.de

Jetzt in der ZDF-Mediathek ...
... der Beitrag zum Thema Infektionsschutzgesetz, der vergangenen Freitag teilweise in unserer Bruchsaler Werkstatt gedreht wurde. Sie finden ihn hier (ab Minute 22).

Mit Gestik und Mimik
Bewusst oder unbewusst nutzen viele Menschen beim Sprechen Gestik und Mimik. Dadurch können sie sich nicht nur besser verständlich machen, sondern werden auch besser verstanden. Am allerbesten gelingt die Verständigung mit einer einheitlichen Gebärdensprache. Das gilt natürlich auch für die Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen. Am vergangenen Samstag veranstaltete die Lebenshilfe in Zusammenarbeit mit Anja Göttsche vom „Pädagogischen Fachdienst für Sprache und Kommunikation“ deshalb einen „Fachtag Gebärden“. Hier lernten die Teilnehmenden nicht nur wichtige Grundlagen, sondern im wahrsten Sinne des Wortes „praktisches Handwerkzeug“.

Fernsehteam zu Besuch bei der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten
Ein ZDF-Team kam heute Vormittag in die Lebenshilfe-Werkstatt im Bruchsaler Fuchsloch. Anlass war ein Beitrag über die seit 1. Oktober geltende Maskenpflicht in der Eingliederungshilfe. Reporterin Sandra Susanka interviewte in der Metallabteilung zwei Mitarbeitende zum Thema. Gezeigt wird das Ergebnis kommenden Montag ab 13 Uhr im ZDF-Mittagsmagazin.
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Mitgliederversammlung 2022
Gestern Abend fand die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V. statt. 50 stimmberechtige Mitglieder hatten sich in Bruchsal eingefunden, um die Zukunft des Vereins mitzugestalten. Maßgebliche Aufgabe des Abends war die Wahl des Aufsichtsrates.
Als Aufsichtsratsvorsitzender wurde Thomas Deuschle einstimmig im Amt bestätigt. Auch Gerhard Freund, Karl-Heinz Garre, Günter Gauß, Lothar Holzer, Freia Schmid, Andrea Unser und Sven Weigt werden weiterhin im Aufsichtsrat tätig sein. Neu gewählt wurden Ute Hartmann-Häßler, Logopädin, und Andreas Hahn, Vorstand der Volksbank Bruchsal-Bretten. Volker Gaa und Doris Hartmann stellten sich nicht mehr zur Wahl.
Am Ende des Abends wurden zudem langjährige Mitglieder des Vereins geehrt.
Haben Sie auch Interesse, die Vereinsarbeit der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten als Mitglied aktiv mitzugestalten? Die Beitrittserklärung finden Sie hier. Der Mindestbetrag beträgt für Einzelmitglieder 30 Euro pro Jahr.
Bild (von links): Andreas Hahn, Ute Hartmann-Häßler, Andrea Unser, Freia Schmid, Lothar Holzer, Gerhard Freund, Günter Gauß, Karl-Heinz Garre, Thomas Deuschle, Sven Weigt

Schnelle Hilfe für psychisch Erkrankte
Eine solche Erkrankung kann jeden jederzeit treffen, deshalb ist es wichtig, die richtigen Anlaufstellen zu kennen. Dies wurde im Austausch der Anwesenden untereinander deutlich. Genau wie das GPZ in Bretten arbeiten die Träger in Bruchsal zudem daran, über psychische Erkrankungen aufzuklären, um Stigmatisierung zu verhindern sowie Berührungsängste und Tabus abzubauen.

Ein gelungener Abend
„Mein Leben mit einer Depression“, so lautete der Vortrag von Rainer Bansbach, der gestern ab 18:30 Uhr in der Hildastraße in Bretten stattfand. Der Mitarbeitende der IBB-Stelle Landkreis Karlsruhe (einer unabhängigen Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen) berichtete aus seinem Leben mit einer Depression und über seinen Gesundungsweg. Und Mitarbeitende der Lebenshilfe, ihre Angehörige sowie externe Gäste folgten interessiert seinen Worten.
Rainer Bansbach stellte heraus, wie wichtig es für eine Gesundung bzw. Stabilisierung der Erkrankung ist, eine konstante Tagesstruktur zu erleben bzw. einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Sascha Pahl, Sozialpädagoge beim Sozialdienst in der Betriebsstätte Bretten (links im Bild), nahm in seinem Schlusswort zum Vortrag darauf Bezug. Er merkte an, dass diese Feststellung die Einrichtungen des GPZ darin bestärkt, ihre Arbeit weiterhin auszuführen, mit dem Ziel, Menschen mit seelischer Beeinträchtigung zu stützen und zu fördern.
Der Vortrag war Teil der Veranstaltungsreihe „Tage der seelischen Gesundheit“ des Gemeindepsychatrischen Zentrum Bretten (GPZ). Die Lebenshilfe Bruchsal-Bretten ist einer der Träger des GPZ. Ziel der Zusammenarbeit aller Träger ist die Prävention psychischer Erkrankungen – die oft spät erkannt werden – unter anderem durch die Schaffung eines niederschwelligen Versorgungszugangs. Zudem arbeitet das GPZ daran, der Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen durch Aufklärungsarbeit gezielt entgegenzutreten sowie Berührungsängste und Tabus abzubauen. Bereits Mitte September hatte das GPZ unter Mitwirkung der Lebenshilfe mit einem Stand auf dem Brettener Wochenmarkt sich und die Veranstaltungsreihe vorgestellt.
Die „Tage der seelischen Gesundheit“ finden noch bis 14. Oktober statt. Die noch ausstehenden Veranstaltungen können Sie hier einsehen.

Lebenshilfen der Region Karlsruhe legen Verfassungsbeschwerde ein: „Infektionsschutzgesetz ist Diskriminierung von Menschen mit Behinderung!“
Die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH (HWK) und die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Bruchsal-Bretten e. V. haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das am 1. Oktober 2022 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz eingelegt sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.
In der seit 1. Oktober geltenden Fassung des Infektionsschutzgesetzes wird die Eingliederungshilfe Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gleichgestellt. Konkret heißt das, dass Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) tätig sind, durchgängig eine FFP2-Maske tragen müssen – unabhängig von der Abstandssituation und den bereits vor Ort umgesetzten Hygienemaßnahmen. Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, müssen nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz in gemeinschaftlich genutzten Räumen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.
„Diese Regelungen sind unwürdig und diskriminierend, weil sie auf die Behinderung abstellen“, erklärt Markus Liebendörfer, Vorstand der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten. Die Vulnerabilität eines Menschen mit geistiger Behinderung sei jedoch nicht grundsätzlich größer als bei anderen Menschen. Ebenso läge in Werkstätten und Wohnheimen keine erhöhte Infektionsgefahr vor.
„Aus unserer Sicht muss in einer WfbM die Corona-Arbeitsstätten-Verordnung gelten, die keine generelle Masken- und Testpflicht erfordert, sondern je nach spezifischer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen vorsieht, so wie es bislang mit Erfolg gehandhabt wurde“, so Liebendörfer.
Zudem orientiere sich das Gesetz nicht an der aktuellen epidemischen Lage, sondern an präventiven Vorgaben. Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben und in einer Werkstatt arbeiten bzw. eine Fördergruppe gehen, müssten ab sofort bis zu 16 Stunden am Tag eine FFP2-Maske tragen, um damit die Verbreitung der Covid-19-Infektion zu verhindern und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu gewährleisten.
„Dies stellt im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Gruppen und Arbeitsstätten eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung dar, die im eklatanten Widerspruch zum gesetzlich verbrieften Recht auf gleichberechtigte Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung steht“, betont HWK-Hauptgeschäftsführer Michael Auen. Vor diesem Hintergrund könne man als Organisation der Eingliederungshilfe, die sich am Bundesteilhabegesetz und der auf den Menschenrechten basierenden Behindertenkonvention zu orientieren habe, die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht guten Gewissens umsetzen und habe neben der Verfassungsbeschwerde einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt.